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Kinderordnung der Kinderabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Hansestadt Stralsund
Die Kinderabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund, in dieser Ordnung „Kinderfeuerwehr” genannt, ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Für sie gilt die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund in der aktuell gültigen Fassung soweit diese Ordnung nicht etwas anderes bestimmt.
- Der Wehrvorstand setzt einen Kinderfeuerwehrwart als Leiter für die Kinderfeuerwehr sowie eine Stellvertretung ein. Der Kinderfeuerwehrwart ist für die Aufsicht der Kinderfeuerwehr zuständig und setzt die Beschlüsse und Entscheidungen um.
- Der Kinderfeuerwehrwart muss die fachlichen, feuerwehrtechnischen Fähigkeiten und pädagogische Grundkenntnisse besitzen. Ebenso muss er über ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern verfügen. Er muss das 18.Lebensjahr vollendet haben.
- Der Kinderfeuerwehrwart verpflichtet sich zur Ausbildung als Jugendleiter und ist verpflichtet die Jugendleitercard zu beantragen.
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Aufgaben der Leitung der Kinderfeuerwehr sind:
- Vorbereitung eines Dienstplans
- Führung eines Mitgliederverzeichnisses und eines Dienstbuches
- Planung und Durchführung der dienstlichen Veranstaltungen
- Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten
- Zusammenarbeit mit dem Jugendfeuerwehrwart
- Zusammenarbeit mit dem Wehrführer
- Weitere Betreuer können vom Kinderfeuerwehrwart, in Abstimmung mit dem Wehrvorstand, bestimmt werden. Die Betreuer verpflichten sich, wie der Kinderfeuerwehrwart, zur Ausbildung als Jugendleiter. Die Betreuer müssen nicht Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sein. Sie müssen das gleiche Maß an Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein wie der Kinderfeuerwehrwart besitzen.
- Die Kinderfeuerwehr will den Kindern frühzeitig den Zugang zur Feuerwehr ebnen. Die Kinderfeuerwehr führt die Kinder spielerisch an die Arbeit der Feuerwehr, z.B. durch Brandschutzerziehung, heran.
- Die Kinder sollen in die Lage versetzt werden soziale Kompetenzen, wie Nächstenliebe, Verhalten in Gruppen, Kommunikationsfähigkeiten zu entwickeln.
- Ebenso soll die allgemeine Kinderarbeit, wie Spiel & Sport, Wanderungen Basteln, Singen und Tanzen, gefördert werden.
- Die Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr ist geschlechtsneutral. Mögliche Ämter in der Kinderfeuerwehr, die sich aus der Ordnung ergeben, können sowohl von männlichen wie auch weiblichen Personen ausgeführt werden.
- In die Kinderfeuerwehr können Kinder im Alter zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (bzw. bis zum Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr) Mitglied werden. Dem Eintritt muss schriftlich durch die gesetzlichen Vertreter zugestimmt werden.
- Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Kinderfeuerwehrwart gerichtet werden. Über die vorläufige Aufnahme entscheidet der Kinderfeuerwehrwart mit Zustimmung des Wehrführer. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Wehrvorstand.
- Die Mitglieder können bei ihrem Eintritt einen Mitgliedsausweis erhalten.
- Die Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr ist beitragsfrei.
- Jedes Mitglied hat das Recht bei der Gestaltung der Arbeit aktiv mitzuwirken und kann in eigener Sache gehört werden.
- Jedes Mitglied hat die Pflicht an den Übungen und Veranstaltungen der Kinderfeuerwehr regelmäßig und pünktlich teilzunehmen. Und es muss den Anordnungen und den Ordnungshinweisen folge geleistet werden.
- Die Leitung der Kinderfeuerwehr hat die Aufsicht während der Ausbildungseinheiten. Für den Hin- und Rückweg sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Soweit ein Kind nicht allein auf den Heimweg entlassen werden darf, ist dies der Leitung der Kinderfeuerwehr schriftlich mitzuteilen.
- Die Mitglieder der Kinderfeuerwehr sind wie die übrigen Angehörigen der Feuerwehr gegen Unfall im Feuerwehrdienst durch die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord versichert. Es sind die Bestimmungen und Richtlinien der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord einzuhalten.
- Bei der praktischen Ausbildung, sowie beim Sport ist die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Kinder zu beachten. Auf die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist zu achten.
- Externe Betreuer, die nicht Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, müssen für die dienstlichen Veranstaltungen gesondert versichert werden. Deren Mitarbeit muss dem Wehrführer im Vorwege mitgeteilt werden. Ein Versicherungsschutz über die Feuerwehrunfallkasse ist gesondert zu klären.
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Bei Verstößen gegen die Rechte und Pflichten, sowie gegen diese Ordnungen können Maßnahmen ergriffen werden:
- Ausschluss von Aktivitäten
Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Ordnung kann ein Kind vorübergehend von den Zusammenkünften ausgeschlossen werden. Über weitere Maßnahmen muss mit den Erziehungsberechtigten besprochen werden. - Ausschluss von der Kinderfeuerwehr
Diese Maßnahme wird nach Beratung durch den Kinderfeuerwehrausschuss beschlossen. Ein Ausschluss kann nur erfolgen, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die Ordnung vorliegen oder durch Aktivitäten ein anderes Kind in Gefahr bringt.
- Ausschluss von Aktivitäten
- Gegen die Maßnahme können die Eltern innerhalb einer festgelegten Frist von 14 Tagen beim Wehrführer Einspruch einlegen. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden. Über die Beschwerde entscheidet der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr.
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Die Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr erlischt
- durch schriftliche Austrittserklärung durch die Erziehungsberechtigten
- bei Erreichen des Höchstalters nach § 4 Abs. 2 dieser Ordnung
- durch Ausschluss nach § 7 Abs. 1 dieser Ordnung
- durch Übertritt in die Jugendfeuerwehr
- durch Auflösung der Kinderfeuerwehr
- Bei Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied sämtliche Ausrüstungsgegenstände an die Kinderfeuerwehr zurückzugeben.
Organe der Kinderfeuerwehr sind:
- die Leitung der Kinderfeuerwehr
- der Kinderfeuerwehrausschuss
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Der Kinderfeuerwehrausschuss setzt sich zusammen aus
- der Leitung der Kinderfeuerwehr
- den Betreuern
- dem Wehrführer oder seiner Stellvertretung
- Zwei Elternvertretern
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Seine Aufgaben sind
- Beschließen eines Dienstplans
- Erstellen eines Jahresberichtes bis zum 31.12. eines jeden Jahres und Weiterleitung dieses Berichts an den Wehrführer
- Planung und Gestaltung von Veranstaltungen und Reisen
- Beschlussfassung über Ausschlussverfahren
Eine Kleiderordnung besteht nicht. Die Dienstkleidung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr darf nicht getragen werden. Gegen die Nutzung eines einheitlichen Hemdes oder Pullovers bestehen keine Bedenken.
Diese Ordnung über die Kinderabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund wurde auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund am 24. Februar 2018 beschlossen.
Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Ordnung treten alle vorherigen Kinderordnungen für die Kinderabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund außer Kraft.
Zugunsten der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Personenbegriffe teilweise verzichtet und die männliche Form angeführt. Gemeint und angesprochen sind jedoch immer beide Geschlechter und die weibliche oder männliche Form der Personenbezeichnung schließt das andere Geschlecht ausdrücklich mit ein.